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Die Verwendung der Daten durch den Empfänger ist nur zu dem angegebenen Zweck und zu den durch die ūbermittelnde Behörde vorgeschriebenen Bedingungen zulässig.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Lettland und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Rückübergabe / Rückübernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen), 1. Article · AI Martins