Die Verwendung der Daten durch
den Empfänger ist nur zu dem angegebenen Zweck und zu den durch
die ūbermittelnde Behörde vorgeschriebenen Bedingungen
zulässig.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Lettland und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Rückübergabe / Rückübernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen), 1. Article · AI Martins