2. Article

Der Empfänger unterrichtet die ūbermittelnde Behörde auf Ersuchen ūber die Verwendung der ūbermittelten Daten und ūber die dadurch erzielten Ergebnisse.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Lettland und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Rückübergabe / Rückübernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen), 2. Article · AI Martins