Der Empfänger unterrichtet die
ūbermittelnde Behörde auf Ersuchen ūber die Verwendung der
ūbermittelten Daten und ūber die dadurch erzielten
Ergebnisse.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Lettland und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Rückübergabe / Rückübernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen), 2. Article · AI Martins